Plug-and-Play-FAQ

 

Seit dem 17. April 2025 dürfen in Flandern Plug-and-Play-Geräte angeschlossen werden, sofern sie von Synergrid homologiert sind. Dies ist die Branchenorganisation der Netzbetreiber. Die nachstehenden Informationen gelten ausschließlich für Flandern; für andere Länder oder Regionen kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber.

 

  • Der wichtigste Punkt beim Kauf von Stecker-Solarmodulen oder -Batterien ist, dass das Gerät über Synergrid homologiert ist.
  • Der P1-Port Ihres digitalen Zählers darf als Informationsquelle für intelligente Steuerungen genutzt werden, kann jedoch nach belgischem Recht keine Sicherheitsfunktion erfüllen. Für „kleine Erzeugungsanlagen“ darf seit dem 15.10.2025 neben dem EnFluRi-Sensor zu diesem Zweck auch der P1-Port des digitalen Zählers des Netzbetreibers verwendet werden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Gerät das CE-Kennzeichen trägt, welches bestätigt, dass Ihr Gerät bewertet wurde und den europäischen Normen für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz entspricht.
  • Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Installateur, um zu prüfen, ob der Stromkreis der Steckdose, an die Sie die Anlage anschließen, die Last bewältigen kann und ob die Verwendung Ihres Geräts sicher ist.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Vereinigung der Miteigentümer (VME, bei Mehrfamilienhäusern), Ihrer Stadt oder Gemeinde, ob zusätzliche Vorschriften gelten. In manchen Fällen können diese Beschränkungen für die Nutzung von Plug-and-Play-Geräten auferlegen.

 

Welche Plug-and-Play-Geräte sind zugelassen und wo finde ich diese Informationen?

Die Geräte müssen ein CE-Zeichen besitzen und von Synergrid homologiert sein. Die homologierten Plug-and-Play-Geräte finden Sie in dieser Liste auf der Website von Synergrid. Diese spezifische Plug-and-Play-Liste wird wöchentlich aktualisiert. Der aktuellste Status ist jederzeit in der allgemeinen Liste aller Wechselrichter zu finden, in der auch die festen Installationen aufgeführt sind. In dieser Liste können Sie die Plug-and-Play-Geräte finden, indem Sie in Spalte 14 („Additional information“) nach „Plug&play“ suchen.    

 

Muss ich Plug-and-Play-Geräte anmelden?

Das hängt davon ab:

  • Möchten Sie eine Einspeisevergütung für Sonnenstrom erhalten, den Sie mit Ihrem Plug-and-Play-Gerät in das Netz einspeisen? Und haben Sie noch keine feste Solaranlage? Dann müssen Sie das Plug-and-Play-Gerät anmelden bei Fluvius. Andernfalls erhalten Sie keine Einspeisevergütung.
  • Haben Sie noch keinen digitalen Zähler? Dann müssen Sie das Gerät innerhalb von 30 Tagen anmelden bei Fluvius. Fluvius wird dann innerhalb von 90 Tagen einen digitalen Zähler installieren.
  • Handelt es sich um Plug-and-Play-Geräte mit einer kombinierten, gesamten Wechselrichterleistung von 800 W oder mehr? Dann müssen Sie die Geräte innerhalb von 30 Tagen anmelden.
  • Handelt es sich um Plug-and-Play-Geräte mit einer kombinierten, gesamten Wechselrichterleistung von weniger als 800 W? Und haben Sie bereits einen digitalen Zähler? Dann müssen Sie die Geräte nicht anmelden. Aber Sie erhalten in diesem Fall keine Einspeisevergütung für Sonnenstrom, den Sie in das Netz einspeisen. Es sei denn, Sie haben bereits feste Solarmodule und darüber bereits einen Einspeisevertrag abgeschlossen. Möchten Sie dennoch eine Einspeisevergütung erhalten? Dann müssen Sie die Plug-and-Play-Geräte anmelden.


Ich habe einen digitalen Zähler. Muss ich bei einem Plug-and-Play-Gerät noch etwas zusätzlich tun?

  • Möchten Sie eine Einspeisevergütung für Sonnenstrom erhalten, den Sie mit Ihrem Plug-and-Play-Gerät in das Netz einspeisen? Und haben Sie noch keine feste Solaranlage? Dann müssen Sie das Plug-and-Play-Gerät innerhalb von 30 Tagen anmelden bei Fluvius. Andernfalls erhalten Sie keine Einspeisevergütung.
  • Handelt es sich um Plug-and-Play-Geräte mit einer kombinierten, gesamten Leistung von 800 W oder mehr? Dann müssen Sie die Geräte innerhalb von 30 Tagen anmelden.
  • Handelt es sich um Plug-and-Play-Geräte mit einer kombinierten, gesamten Leistung von weniger als 800 W? Dann müssen Sie die Geräte nicht anmelden, erhalten dann aber keine Einspeisevergütung für Sonnenstrom, den Sie in das Netz einspeisen. Es sei denn, Sie haben bereits feste Solarmodule und darüber bereits einen Einspeisevertrag abgeschlossen. Möchten Sie dennoch eine Einspeisevergütung erhalten? Dann müssen Sie die Plug-and-Play-Geräte anmelden.

 

Muss ich meine Plug-and-Play-Geräte prüfen lassen?

Nein. Gemäß AREI (dem Allgemeinen Reglement für elektrische Anlagen) gelten die Geräte als Produkt. Sie sind somit kein Bestandteil der (festen) elektrischen Installation. Sie müssen sie daher nicht prüfen lassen. Bei weiteren Fragen hierzu können Sie sich an den FÖD Wirtschaft wenden. 

 

Benötige ich einen Installateur für mein Plug-and-Play-Solarmodul?

Nein. Ist Ihr Plug-and-Play-Gerät homologiert? Dann können Sie es selbst in Betrieb nehmen. Ob Ihr Gerät homologiert ist, können Sie über diese Liste überprüfen. Diese spezifische Plug-and-Play-Liste wird wöchentlich aktualisiert. Der aktuellste Status ist jederzeit in der allgemeinen Liste aller Wechselrichter zu finden, in der auch die festen Installationen aufgeführt sind. In dieser Liste können Sie die Plug-and-Play-Geräte finden, indem Sie in Spalte 14 („Additional information“) nach „Plug&play“ suchen. Haben Sie Zweifel bezüglich des Anschlusses oder des sicheren Zusammenwirkens mit Ihrer Inneninstallation? Dann ziehen Sie am besten einen Installateur hinzu.

Wie muss ich meine Plug-and-Play-Geräte anmelden?

Sie melden die Geräte über Mijn Fluvius an. Das Anmeldeverfahren hängt von der Art des Geräts ab (Solarmodul, Batterie/Speichersystem). 

 

Warum müssen Plug-and-Play-Geräte von Synergrid homologiert werden?

Die Homologierung erfolgt durch Synergrid, die Branchenorganisation der Netzbetreiber. Diese Homologierung ist erforderlich, um zu gewährleisten, dass die Geräte korrekt und sicher mit dem Verteilernetz zusammenarbeiten, unter anderem bei Störungen im Stromnetz. 

 

Wohin fließt der produzierte Strom der Plug-and-Play-Geräte?

Produzieren Ihre Plug-and-Play-Geräte Strom? Dann wird dieser in Ihre elektrische Inneninstallation eingespeist. Ist die Erzeugung des Geräts größer als Ihr Eigenverbrauch? Dann wird der Überschuss in das Verteilernetz von Fluvius eingespeist. Haben Sie einen digitalen Zähler? Und haben Sie einen Einspeisevertrag mit einem Anbieter abgeschlossen? Dann erhalten Sie für diesen eingespeisten Strom eine Vergütung. Um einen Einspeisevertrag erhalten zu können, müssen Sie das Plug-and-Play-Gerät anmelden.

 

Ich habe noch keinen digitalen Zähler. Ist ein Plug-and-Play-Gerät ein Problem?

Nein, aber Sie müssen die Plug-and-Play-Geräte dann bei Fluvius anmelden. Haben Sie Ihre Plug-and-Play-Geräte angemeldet? Dann wird Fluvius innerhalb von 90 Tagen einen digitalen Zähler installieren. 

 

Benötige ich einen Installateur für meine Plug-and-Play-Batterie?

Haben Sie eine Plug-and-Play-Batterie und eine Solaranlage? Und speisen Sie Strom in das Verteilernetz ein? Dann dürfen Sie mit beidem zusammen nicht mehr einspeisen, als Ihre Solaranlage in das Verteilernetz einspeisen kann. Um das zu garantieren, müssen Sie laut Vorschrift eine Messung am Zugangspunkt vorsehen. Das ist der sogenannte „EnFluRi-Sensor“. Diesen müssen Sie am Hauptzähler im Sicherungskasten installieren. Hierfür können Sie einen Installateur hinzuziehen. Dieser EnFluRi-Sensor kommuniziert mit der Batterie. Die Batterie muss zudem über eine automatische Leistungsregelung verfügen. In der Liste mit homologierten Geräten ist für Plug-and-Play-Batterien immer eine Kombination aus einer Batterie und einem EnFluRi-Sensor enthalten. Beide werden gemeinsam von Synergrid homologiert. Diese spezifische Plug-and-Play-Liste wird wöchentlich aktualisiert. Der aktuellste Status ist jederzeit in der allgemeinen Liste aller Wechselrichter zu finden, in der auch die festen Installationen aufgeführt sind. In dieser Liste können Sie die Plug-and-Play-Geräte finden, indem Sie in Spalte 14 („Additional information“) nach „Plug&play“ suchen.

 

Kann ich den P1-Port mit Plug-and-Play-Geräten nutzen?

Den P1-Port dürfen Sie aus Sicherheitsgründen nicht für eine Sicherheitsfunktion des Plug-and-Play-Geräts verwenden, wie etwa zur Begrenzung der Einspeisung. Sie können den P1-Port Ihres digitalen Zählers jedoch für die intelligente Steuerung von Plug-and-Play-Geräten nutzen. Für „kleine Erzeugungsanlagen“ (siehe Definition in C10/11 §4.1.7) darf seit dem 15.10.2025 neben dem EnFluRi-Sensor zu diesem Zweck auch der P1-Port des digitalen Zählers des Netzbetreibers verwendet werden.

 

 

(Copyright VREG & Fluvius August 2025. Informationen unter Vorbehalt von Änderungen.)